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   FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06   

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https://dejure.org/2008,10046
FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06 (https://dejure.org/2008,10046)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.06.2008 - 1 K 381/06 (https://dejure.org/2008,10046)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juni 2008 - 1 K 381/06 (https://dejure.org/2008,10046)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen - Verfassungsrechtliche Zweifel hinsichtlich der BFH-Entscheidung vom 22.2.2007, IX R 45/06 zur steuerlichen Nichtanerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 EStG; § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen; Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1; ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1; EStG § 12
    Steuerliche Anerkennung; Darlehensvertrag Nahen Angehörige - Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen nahen Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen; Berücksichtigung von Darlehenszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 07.06.2006 - IX R 4/04

    Zivilrechtliche Unwirksamkeit bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen als Indiz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil im ersten Rechtsgang vom 17.12.2003 (1 K 10543/00) und den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl. II 2007, 294) verwiesen.

    In der Revisionsentscheidungvom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl. II 2007, 294) führt der BFH aus, dass das Finanzgericht zu Unrecht davon ausgegangen sei, dass die Darlehensverträge bereits auf Grund ihrer Formunwirksamkeit steuerrechtlich nicht anzuerkennen seien.

    Im Urteil vom 22.02.2007 (IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 799) führte derselbe Senat des BFH in einem ähnlich gelagerten Fall zur Indizwirkung der Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse aus: Ließen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führe dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Soweit der IX. Senat des BFH mit seinemUrteil vom 20.02.2007 - IX R 45/06 eine Änderung seiner Rechtsprechung vollzogen hat (vgl. einerseits Heuermann DStR 2007, 1267; anders ders. StBp 2006, 355, 357 und andererseits Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940), ist die Bindung des Senats an die Revisionsentscheidung in derselben Sache durch die abweichende Rechtsprechung des BFH entfallen (vgl. Gräber / Ruban, Kommentar zur FGO, 6. Aufl. 2006, § 126 Tz 29, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    (vgl. BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Im Urteil vom 22.02.2007 (IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 799) führte derselbe Senat des BFH in einem ähnlich gelagerten Fall zur Indizwirkung der Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse aus: Ließen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führe dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Es bestehen Zweifel, ob die Entscheidung des BFH vom 22.02.2007 - IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 1400 den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 - BStBl. II 1996, 34, formuliert hat (vgl. dazu Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940).

  • BFH, 22.02.2007 - IX R 45/06

    Formunwirksamer Vertrag zwischen nahen Angehörigen bei klarer Zivilrechtslage

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Im Urteil vom 22.02.2007 (IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 799) führte derselbe Senat des BFH in einem ähnlich gelagerten Fall zur Indizwirkung der Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse aus: Ließen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führe dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).

    Soweit der IX. Senat des BFH mit seinemUrteil vom 20.02.2007 - IX R 45/06 eine Änderung seiner Rechtsprechung vollzogen hat (vgl. einerseits Heuermann DStR 2007, 1267; anders ders. StBp 2006, 355, 357 und andererseits Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940), ist die Bindung des Senats an die Revisionsentscheidung in derselben Sache durch die abweichende Rechtsprechung des BFH entfallen (vgl. Gräber / Ruban, Kommentar zur FGO, 6. Aufl. 2006, § 126 Tz 29, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Es bestehen Zweifel, ob die Entscheidung des BFH vom 22.02.2007 - IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 1400 den verfassungsrechtlichen Vorgaben entspricht, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinemBeschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90 - BStBl. II 1996, 34, formuliert hat (vgl. dazu Tiedtke / Möllmann DStR 2007, 1940).

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 29/97

    Rechtsformunwirksame Verträge zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Diese verfassungsgerichtlichen Vorgaben habe der BFH im Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386 aufgenommen und entschieden, dass die zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertragsabschlusses zwischen nahen Angehörigen nicht ausnahmslos zum Ausschluss der steuerlichen Anerkennung des Vertragsverhältnisses führen dürfe.

    Die Indizwirkung gegen den vertraglichen Bindungswillen werde aber verstärkt, wenn den Vertragspartnern die Nichtbeachtung der Formvorschriften insbesondere bei klarer Zivilrechtslage angelastet werden könne (dazu BFH-Urteil in BFHE 191, 250, BStBl II 2000, 386).

  • BFH, 19.12.2006 - VII R 46/05

    Auskunftspflicht einer Rechtsanwaltskammer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Im Urteil vom 22.02.2007 (IX R 45/06 - BFH/NV 2007, 799) führte derselbe Senat des BFH in einem ähnlich gelagerten Fall zur Indizwirkung der Nichtbeachtung zivilrechtlicher Formerfordernisse aus: Ließen die Vertragsbeteiligten zivilrechtliche Formerfordernisse unbeachtet, so führe dieses Beweisanzeichen gegen die Ernsthaftigkeit der getroffenen Vereinbarung - anders als z.B. das Nichterfüllen eines gesetzlichen Tatbestandsmerkmals - nicht allein und ausnahmslos dazu, das Vertragsverhältnis steuerrechtlich nicht anzuerkennen (BFH-Urteil in BFH/NV 2006, 2162, m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss in BStBl II 1996, 34).
  • BFH, 07.11.1990 - X R 126/87

    Steuerliche Anerkennung von langfristigen Darlehensverhältnissen zwischen nahen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.1990 - X R 126/87 - BStBl. II 1991, 291;Beschluss vom 29.11.2002 - IX B 69/02 - n. v. [[...]]) bedürfen Darlehensverträge mit minderjährigen Angehörigen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren - wie im Streitfall - zu ihrer steuerlichen Anerkennung einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung auch dann, wenn sich der Darlehensnehmer - wie im Streitfall die Klägerin - in günstigen Vermögensverhältnissen befindet.
  • FG Niedersachsen, 17.12.2003 - 1 K 10543/00

    Voraussetzungen der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Wegen des Sachverhalts wird auf das Urteil im ersten Rechtsgang vom 17.12.2003 (1 K 10543/00) und den Gerichtsbescheid des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 07.06.2006 (IX R 4/04 - BStBl. II 2007, 294) verwiesen.
  • BFH, 29.11.2002 - IX B 69/02

    Grundsätze zur Anerkennung von Darlehens-Verträgen zwischen nahen Angehörigen -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.06.2008 - 1 K 381/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 07.11.1990 - X R 126/87 - BStBl. II 1991, 291;Beschluss vom 29.11.2002 - IX B 69/02 - n. v. [[...]]) bedürfen Darlehensverträge mit minderjährigen Angehörigen mit einer Laufzeit von mehr als vier Jahren - wie im Streitfall - zu ihrer steuerlichen Anerkennung einer werthaltigen und den Kapitalstamm umfassenden verkehrsüblichen Besicherung auch dann, wenn sich der Darlehensnehmer - wie im Streitfall die Klägerin - in günstigen Vermögensverhältnissen befindet.
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